Asbest bezeichnet unterschiedliche, in der Natur vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale. Asbest genoss bis Mitte des 20. Jahrhundert zunächst einen sehr guten Ruf. Seine hohe Beständigkeit gegen Hitze und Säure sowie sein hohes Maß an Elastizität sprachen für Asbest als Wunderwerkstoff.
Asbest ließ sich gut mit anderen Stoffen vereinigen, so dass allerlei asbesthaltige Materialien entwickelt wurde, vor allem Isoliermaterial im Brandschutz sowie Dacheindeckungen und Fassadenbekleidungen.
Seit 1993 ist Asbest als Werkstoff verboten. Grund: In den Atemwegen und in der Lunge setzen sich die Asbestfasern fest. Hier führen sie zu Krebs. Da der Krebs oft erst Jahre später nach der Einatmung entsteht und erkannt wird, ist der schleichende Prozess besonders heimtückisch.
Bei der Sanierung und beim Abbruch kommen die sehr feinen Asbestfasern wieder frei und sind hochschädlich. Wegen dieses hohen Gesundheitsrisikos dürfen ausschließlich Fachfirmen mit Prüfzeugnis nach TRGS 519 Asbest demontieren und entsorgen. Ihre Bothmann GmbH besitzt nicht nur diese behördliche Zulassung Zeugnis, sondern verfügt auch über speziell geschulte Mitarbeiter, die die strengen Auflagen bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen beherzigen.
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